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Jusletter – Observation von IV-Bezügern, Bundesgericht lässt widerrechtlich erlangte Erkenntnisse zu.

Die Observation von IV-Bezügern hat keine ausreichende gesetzliche Grundlage. So entschied das Bundesgericht in seinem Leitentscheid 9C_806/2016 vom 14. Juli 2017. Das Gericht stellt damit nicht etwa eine «carte blanche» für Versicherungsbetrug aus, «sondern verhilft den unbestrittenen rechtsstaatlichen Grundsätzen [...] zum Durchbruch», so Prof. Thomas Gächter und Michael E. Meier. Observationen werden nicht grundsätzlich verboten. Sie brauchen aber eine formelle und hinreichend bestimmte gesetzliche Grundlage. Die gesetzgeberischen Arbeiten hierzu laufen bereits. Als weniger überzeugend erachten Prof. Thomas Gächter und Michael E. Meier, dass das Bundesgericht die widerrechtlich erlangten Beweise zur Verwertung zuliess. Die zur Begründung vorgenommene Interessenabwägung vermag die fehlende gesetzliche Grundlage nicht zu ersetzen und läuft zudem Gefahr, zukünftige gesetzliche Vorgaben für die Beweiserhebung auszuhebeln.  
 
Thomas Gächter / Michael E. Meier, Rechtswidrige Observationen in der IV – Verwertbarkeit der Observationserkenntnisse, in: Jusletter 14. August 2017 
 
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